Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Zulassungsdienst Sudar übernimmt für den Kunden die in dem Auftrag gewünschte Art der Dienstleistung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Dazu hat der Kunde dem Zulassungsdienst Sudar sämtliche für die Dienstleistung erforderlichen Unterlagen im Original oder in Kopie (soweit ausreichend) vorzulegen.


2. Die Beauftragung des Zulassungsdienstes Sudar umfaßt grundsätzlich die Bevollmächtigung durch den Kunden, sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des Kunden abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wird oder der Zulassungsdienst Sudar im eigenen Namen handelt. Dazu gehört auch der Abschluß einer Kfz-Versicherung bei der vom Kunden angegebenen Versicherung (Besorgung einer neuen eVB), die Schilder-prägung sowie die Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.


3. Sollte die Kfz-Zulassungsstelle den Auftrag aus Gründen verweigern, die weder der Zulassungsdienst Sudar noch ein von ihr mit dem Auftrag des Kunden Beauftragter zu vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,-- € erhoben werden. Diese Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen, die der Zulassungsdienst Sudar im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages erbracht hat. Die Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald der Zulassungsdienst Sudar dem Kunden den Grund für die Ablehnung des Auftrages mitgeteilt hat.


4. Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §312 d BGB hin. Hiernach steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fern-kommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatz-verträgen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.


5. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Sudar bestehenden

Geschäftsbeziehungen ist Greven. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Sudar ist Steinfurt. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Sudar gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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