Informationen für Kundinnen und Kunden

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vom 14. März 2012 müssen Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 bestimmten rechtlichen und technischen Anforderungen genügen mit dem Ergebnis, dass das bisherige nationale Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren oder im Abbuchungsauftragsverfahren)  mit Ablauf des 31. Januar 2014 abzuschalten und entsprechende bargeldlose Zahlungen nur noch im Wege des SEPA- Lastschriftverfahren unter Verwendung der internationalen Kontokennung (IBAN = International Bank Account Number und ggf. BIC = Business Identifier Code) möglich sind. Die Autorisierung des Lastschrifteinzugs der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt hierbei mittels eines SEPA-Lastschriftmandats, welche die zuständige Bundeskasse ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Kontoinhabers einzuziehen.


Das SEPA-Mandat für den Zoll Münster finden sie hier.

Ein neutrales SEPA-Mandat finden sie hier.

Des Weiteren benötigen Sie unter Umständen eine Vollmacht. Diese finden Sie hier.

Die Formulare können Sie ausdrucken und ausfüllen oder abspeichern und mit Adobe Acrobat Reader bearbeiten.


SEPA-Lastschriftmandat